Gemeinsam mit dem Chef, Kolleginnen und Kollegen für das Unternehmen anzutreten, schafft ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Ein willkommener Termin für unzählige Firmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um mit ganz viel Spaß an der Sache für ein gemeinsames Ziel zu trainieren, ist daher der AOK-Firmenlauf im Norderstedter Stadtpark am 18. Juni.
Als Team gemeinsam auf die 4,5 km lange Strecke gehen und mit Spaß sowohl etwas für die eigene Gesundheit als auch das Betriebsklima zu tun – das ist das Motto des Laufevents. Dabei geht es weniger um die individuelle Schnelligkeit, als vielmehr um den Teamgeist und den gesundheitlichen Aspekt. Familien, Freunde und Bekannte sind natürlich ebenfalls bei diesem Event herzlich willkommen, um die Läuferinnen und Läufer anzufeuern und gemeinsam mit ihnen nach dem Zieleinlauf den Abend bei der After-Run-Party ausklingen zu lassen.
1. Gemeinschaftlich Ihr Unternehmen nach außen darzustellen.
2. Durch den gemeinsamen Erfolg außerhalb des Arbeitsalltags die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.
3. Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die sportliche Aktivität zu fördern.
Donnerstag, 18. Juni 2026, Start ist um 18:00 Uhr
Stadtpark Norderstedt, Stormarnstraße, 22844 Norderstedt
Rundkurs durch den Stadtpark. Laufstrecke: HIER
2 Runden durch den Stadtpark Norderstedt (4,5 km) laufen oder walken.
Sind alle Unternehmen, Behörden, Verbände, Vereine und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder (ab Jahrgang 2018 – mindestens 8 Jahre im Jahr 2026). Dies können deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Inhaberinnen und Inhaber, Familienangehörige oder auch Freunde sein.
Jede Firma, jedes Team oder jeder Verein bestimmt eine verantwortliche Person (Team-Boss). Diese Person übernimmt die komplette Anmeldung aller Teilnehmenden, bucht Zusatzleistungen und fungiert als zentrale Ansprechperson für den Veranstalter.
Die verantwortliche Person (der Team-Boss) registriert zunächst die Firma, das Team oder den Verein über die Firmenregistrierung und legt dabei einen Login an.
Bitte das Passwort und den Login-Benutzernamen gut aufbewahren!
Nach dem Einloggen stehen der verantwortlichen Person/dem Team-Boss folgende Funktionen zur Verfügung:
Nach dem offiziellen Meldeschluss (31.05.2026, 23:59 Uhr) erhält jede angemeldete Firma, jedes Team oder jeder Verein eine Gesamtrechnung über sämtliche Teilnahmegebühren und Zusatzleistungen, die an die angegebene Rechnungsmailadresse versendet wird.
Bis zum 31. Mai 20,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden, davon wird ein Euro an den Förderverein der Jugendfeuerwehr Norderstedt gespendet.
Nachmeldungen nach dem 31. Mai kosten 25,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden (eine Medaille kann nicht garantiert werden, keine personalisierte Startnummer), davon wird ein Euro an den Förderverein der Jugendfeuerwehr Norderstedt gespendet.
Im Startgeld enthaltene Leistungen:
Nach der Onlineanmeldung erhält der Team-Boss eine Anmeldebestätigung.
31. Mai 2026
Nachmeldungen sind gegen eine Nachmeldegebühr von 5,00 Euro nach dem 31. Mai weiterhin online möglich. Es erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühren bei Nichtantritt. Es sind grundsätzlich keine Abmeldungen möglich.
1.500 Starter
Der AOK-Firmenlauf ist in erster Linie ein Team-Lauf, bei dem das gemeinschaftliche Sporterlebnis im Vordergrund steht. Ein Team besteht aus beliebig vielen Teammitgliedern einer Firma, Behörde, Schule, Verein oder sonstiger Organisation. Alle Läuferinnen und Läufer nehmen an der Einzelwertung teil. Für die Teamwertung werden jeweils die zwei schnellsten Läuferinnen und die zwei schnellsten Läufer einer Firma in der Reihenfolge des Zieleinlaufs als Team gewertet.
Im Ziel erhalten alle Läuferinnen und Läufer eine Finisher-Medaille. Die Siegerehrungen der einzelnen Kategorien finden im Rahmen der After-Run-Party statt. Die Ergebnisse werden auf der Homepage im Internet veröffentlicht.
Um lange Wartezeiten am Veranstaltungstag zu vermeiden, kann der Team-Boss die Startunterlagen für sein Team bereits am Dienstag, 16. Juni, und am Mittwoch, 17. Juni, im Vitalstudio ELIXIA, Essener Str. 4, zu den Öffnungszeiten zwischen 6.30 – 23.00 Uhr oder in der Zippel’s Filiale Norderstedt, Ulzburger Straße 375, 22846 Norderstedt zwischen 10:00 und 18:00 Uhr abholen. Die Startunterlagen können auch am Veranstaltungstag ab 15.00 Uhr auf der Veranstaltungsfläche im Stadtpark Norderstedt abgeholt werden. Termin und Ort für die Startunterlagen-Abholung werden bei der Anmeldung abgefragt.
Einweg-Transponder an der Startnummer.
Die Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen und darf nicht geknickt werden. Sicherheitsnadeln sind bei der Startunterlagenausgabe erhältlich.
Mit dem ELIXIA Hamburg.
Auf der Laufrunde und im Ziel wird Wasser gereicht.
Ein Verpflegungsangebot mit Speisen und Getränken wird durch unseren Catering-Partner gewährleistet.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt den Teilnehmenden den eigenen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
Laden Sie das Plakat und den Flyer zum AOK-Firmenlauf von der Internetseite mit einem Klick herunter, sodass Sie damit in Ihrem Unternehmen Werbung für die Teilnahme am AOK-Firmenlauf machen können.
Flyer AOK-Firmenlauf Norderstedt
Plakat AOK-Firmenlauf Norderstedt
Schicken Sie uns Ihr Firmenlogo zu, dann posten wir Ihr Logo auf unserer Internetseite unter der Rubrik: Diese Firmen sind dabei.
Ihre Firma möchte sich beim AOK-Firmenlauf präsentieren? Wir produzieren für Sie Ihr Firmenbanner: 200 x 100 cm groß, geöst und passend für die gängigen Absperrgitter, wetterbeständig und wiederverwendbar auf 300 g Meshgewebe oder 500 g PVC-Plane.
Schicken Sie uns Ihr Logo und laufen Sie beim AOK-Firmenlauf mit Ihrem Team an Ihrem Firmenbanner vorbei.
1 Banner 100,00 Euro zzgl. MwSt. inklusive Produktion, Aufbau und Abbau
2 Banner 150,00 Euro zzgl. MwSt. inklusive Produktion, Aufbau und Abbau
3 Banner 200,00 Euro zzgl. MwSt. inklusive Produktion, Aufbau und Abbau
Sie haben bereits ein Werbebanner, dann hängen wir es gern gegen eine Gebühr von 60,00 Euro zzgl. MwSt. pro Banner für Sie auf.
Musik, Moderation, After-Run-Party. Es wird das größte „Betriebsfest“ der Stadt Norderstedt gefeiert.
Die After-Run-Party findet auf dem Stadtparkgelände statt. Sie können für Ihr Team bei der Anmeldung oder über das Self-Service-Portal bis zum 31. Mai 2026 einen Team-Tisch oder Team-Pavillons und die Catering-Angebote buchen. Mit Musik wird für Entspannung, aber auch gute Laune nach dem Lauf gesorgt.
Die Zippel’s Filiale Norderstedt, Ulzburger Straße 375, 22846 Norderstedt, bietet allen teilnehmenden Teams die Möglichkeit, individuelle Laufshirts mit eigenem Firmenlogo bedrucken zu lassen.
Für Bestellungen, Fragen oder Sonderwünsche wenden Sie sich bitte an die Zippel’s Filiale Norderstedt unter der Telefonnummer 040 35777254.
Die After-Run-Party findet auf dem Stadtparkgelände statt.
Team-Tische, Pavillons sowie Catering-Angebote können bei der Anmeldung oder später über das Self-Service-Portal bis zum 31. Mai 2026 gebucht werden. Bitte beachten Sie: Münzen sind nicht im Paketpreis enthalten und können für die Teilnehmenden zusätzlich gebucht werden (siehe unten).
Da die Anzahl der Team-Tische und Pavillons begrenzt ist, erfolgt die Vergabe nach dem „First come, first serve“-Prinzip. Sichern Sie sich Ihren Team-Meeting-Point am besten frühzeitig.
60,00 Euro zzgl. MwSt.
480,00 Euro zzgl. MwSt.
550,00 Euro zzgl. MwSt.
600,00 Euro zzgl. MwSt.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Essen oder Trinken einladen möchten, können Sie dies problemlos über unser offizielles Zahlungsmittel – die Münzen – abrechnen. Zusätzlich ist Barzahlung möglich.
Es gibt eine schwarze Münze für Getränke, deren Wert 4,00 Euro (3,36 Euro zzgl. MwSt.) beträgt.
Für Speisen stehen rote Münzen zur Verfügung; eine Münze hat einen Wert von 5,00 Euro (4,67 Euro zzgl. MwSt.). Um am Veranstaltungstag nicht an der Münzkasse anstehen zu müssen, können Sie die Münzen bei der Anmeldung oder später über das Self-Service-Portal bis zum 31. Mai 2026 bestellen. Die Münzen erhalten Sie mit den Startunterlagen. Nicht benötigte Münzen können am Ende der Veranstaltung zurückgegeben werden.
Für die Bezahlung mit Münzen gilt pro Produkt eine schwarze Münze.
Für die Bezahlung mit Münzen gilt pro Produkt eine rote Münze.
Bitte geben Sie an, für wie viele Personen Sie bestellen möchten.
Bitte geben Sie an, für wie viele Personen Sie bestellen möchten.
Bitte geben Sie an, für wie viele Personen Sie bestellen möchten.
Bitte geben Sie an, für wie viele Personen Sie bestellen möchten.
Bitte geben Sie an, für wie viele Personen und welche Getränke Sie bestellen möchten.
Sanitäre Anlagen stehen im Stadtpark zur Verfügung. Im Außenbereich bei der Wasserskianlage sind Toiletten zu finden. Duschen und Umkleidemöglichkeiten stehen in der Wasserskianlage zur Verfügung. Fürs Duschen sind 50 Cent-Münzen mitzubringen.
Eine Taschenaufbewahrung steht zur Verfügung. Auf Ihre Tasche wird ein Etikett/Aufkleber geklebt, der in Zusammenhang mit Ihrer Startnummer als Abholschein dient. Es wird keine Haftung für das abgegebene Gepäck übernommen.
Durch die DLRG Norderstedt e.V.
Ein professioneller Fotograf wird Fotos von den angemeldeten Teams schießen und zur Verfügung stellen.
Aus Richtung Hamburg A7 Abfahrt Schnelsen – Nord. Aus Richtung Flensburg A7 / Abfahrt Quickborn. Richtung Norderstedt, Stormarnstraße. Bitte auf aktuelle Hinweise und Anfahrtsbeschreibungen auf unserer Internetseite achten.
Parkplätze stehen am Stadtpark zur Verfügung. Beim Futterhaus und beim famila Markt in der Stormarnstraße kann ebenfalls geparkt werden.
Rattenscharf Event Agentur GbR, Lupinenweg 6, 22850 Norderstedt
Ansprechpartner: Dagmar Buschbeck, orga@norderstedt-events.de
Bitte informieren Sie sich vor dem Wettkampf auf unserer Internetseite
über die aktuellsten Informationen, die aktuelle Strecke und den aktuellen Zeitplan. Wir werden, wie auch bei unseren anderen Veranstaltungen, alles dafür tun, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen und Ihnen einen bestmöglichen Lauf zu bieten.
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
§ 4 Haftungsausschluss
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten
§ 7 Anmeldeprozedere – Team-Captain, Firmen & Teams
§ 8 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Der AOK-Firmenlauf Norderstedt, am 18. Juni 2026, wird durch den Veranstalter Rattenscharf Event Agentur GbR durchgeführt.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie unterliegen gelegentlichen inhaltlichen Änderungen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder ab Jahrgang 2018. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung ist nur per Online-Anmeldung über das entsprechende „WebFormular” im Internet möglich. Anmeldungen per Post (in schriftlicher Form), Telefax oder E-Mail werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen erfolgen per Rechnung. Die Teilnahmegebühren werden nach dem offiziellen Meldeschluss per Rechnung erhoben. Stornierungskosten, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten der anmeldenden Einrichtung.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn Teilnehmende bei der Anmeldung schuldhaft falsche Angaben gemacht haben zu den personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw.
der IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass Teilnehmende nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(5) Treten gemeldete Teilnehmende ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklären vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (z.B. bei höherer Gewalt, vgl. Ziffer 4.1), findet keine Erstattung statt.
(7) Das Teilnehmerlimit beträgt 1.500 Starter.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Sturm, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o.ä.) berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.
(2) Der Veranstalter haftet nur für Schäden bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Dritten, dessen sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit dem er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, gleich. Die Teilnehmenden haben selbst für den eigenüblichen Versicherungsschutz zu sorgen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die Organisatoren haben Zugriff auf die Daten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmenden in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmenden in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung beim Firmenlauf wird von der Firma sportservice hamburg GmbH durchgeführt.
(2) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so werden diese Gruppe von Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(3) Sollten Teilnehmende die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte werbliche Aktivitäten o. ä. nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht teilnehmen zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen.
§ 7 Anmeldeprozedere – Team-Boss, Firmen & Teams
(1) Jede Firma meldet die Teilnehmenden über die Internetseite an. Es ist empfehlenswert, dass ein Team-Boss die Koordination innerhalb der Firma übernimmt. Der Team-Boss kann als Mitglied eines Teams mitlaufen oder aber auch rein organisatorisch tätig sein.
§ 8 Allgemeines
(1) Sollte eine Regelung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.